1. |
die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, an seine E-Mail-Adresse ... ungebeten Werbung, Markt- oder Meinungsforschung, einschließlich Umfragen, zu senden oder senden zu lassen.
|
2. |
die Beklagte zu verurteilen, ihm in Bezug auf seine E-Mail-Adresse ... Auskunft zu erteilen über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, Empfänger und Empfängerkategorien, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.
|
3. |
die Beklagte zu verurteilen, an ihn außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,90 € zu zahlen.
|
1. |
|
die Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, an seine E-Mail-Adresse ... ungebeten Werbung, Markt- oder Meinungsforschung, einschließlich Umfragen, zu senden oder senden zu lassen.
|
|
a. |
der Beklagten für jede Zuwiderhandlung gegen den Antrag zu 1.) die Festsetzung eines Ordnungsgelds bis 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anzudrohen, wobei die Ordnungshaft an den Geschäftsführern der Beklagten zu vollziehen ist und insgesamt 2 Jahre nicht überschreiten darf.
|
2. |
|
die Beklagte zu verurteilen, an ihn außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
|