Der für die Beurteilung maßgebliche durchschnittliche Verbraucher versteht die Aussage „Keiner ist schneller“ bei der Online-Werbung für ein Schmerzmittel nicht als Alleinstellungsbehauptung, sondern lediglich als Hinweis, dass das beworbene Medikament zu den am schnellsten wirkenden Präparaten gehört. |
unter teilweiser Abänderung des Urteils des LG Düsseldorf vom 13.08.2016 die einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf vom 22.02.2016 im Ausspruch zu I. b) aufzuheben, den diesem Ausspruch zugrunde liegenden Verfügungsantrag zurückzuweisen und die Kosten des Verfahrens vollumfänglich dem Antragsteller aufzuerlegen. |
die Berufung zurückzuweisen. |