Eine zeitlich unbegrenzte Garantiezusage für volle Funktionsfähigkeit eines langlebigen Gebrauchsgegenstands (hier Zielfernrohr) kann im Einzelfall mit dem Zugabeverbot und dem sonstigen Wettbewerbsrecht vereinbar sein. |
"Für das von Ihnen erworbene P. Zielfernrohr garantieren wir ohne jede zeitliche Einschränkung die volle Funktionsfähigkeit, sachgemäße Behandlung vorausgesetzt. Bei Fremdeingriffen jeder Art müssen wir die Garantie ablehnen. Ausgenommen Zielfernrohre, die nach Anbringung einer Lötmontage unverzüglich an uns zum Neufüllen mit Nitrogen und zur Überprüfung eingesandt werden (siehe Anleitung zur Lötmontage - Punkt 7)." |
die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für P. Zielfernrohre eine zeitlich unbefristete Garantie für die volle Funktionsfähigkeit des Produkts, sachgemäße Behandlung vorausgesetzt, auszuloben. |
die Klage abzuweisen. |