1. | Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können. |
2. | Zur Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
[folgt eine Abbildung] |
"... 3. Vertragsverhältnis 3.1 Das Vertragsverhältnis kommt zwischen H. und dem Auftraggeber mit der Einlieferung der Sendung nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 und 4 zustande. 3.2 Sendungen werden von den H. -Depots und den H. -Kundenbetreuern zur Beförderung durch H. angenommen (Einlieferung). Bei Sendungen, die nicht bei dem Auftraggeber selbst abgeholt werden, gilt die Person, die die Sendung übergibt, als bevollmächtigt. Auf der Sendung sind der Absender und Empfänger mit ihren Anschriften anzugeben. 3.3 H. nimmt nur solche Sendungen an, die diesen AGB und den Angaben in der Preisliste entsprechen, und behält sich vor, jederzeit, generell oder im Einzelfall, Sendungen zur Feststellung ihres Inhalts zu öffnen. Zur Zurückweisung ist H. auch ohne Prüfung des Inhalts einer Sendung berechtigt, wenn der Auftraggeber oder der von ihm im Sinne des vorstehenden Abs. (3) Bevollmächtigte der Öffnung widerspricht. 4. Bedingungsberechtigte Sendungen 4.1 Zur Beförderung werden nur angenommen 4.1.1 Pakete bis zu einem Höchstwert von DM 1.000,00. 4.1.2 Reisegepäck-Packstücke bis zu einem Höchstwert von DM 2.000,00. 4.1.3 Sendungen, die den unter Preise beschriebenen Gewichten und/oder Abmessungen entsprechen. 4.1.4 Sendungen, die sich nach ihrer Beschaffenheit für den Versand mit den jeweils in Betracht kommenden Beförderungsmitteln eignen. 4.2 Die Sendungen müssen entsprechend ihrem Gewicht, ihrer Form und der Natur ihres Inhalts sowie der Art und Dauer ihrer Beförderung geschützt und verpackt sein. Einzelstücke können auch unverpackt versandt werden, wenn und soweit sie sich zur Beförderung ohne Verpackung durch übliche und erforderliche Beförderungsmittel eignen. Bei unverpackten Einzelstücken ist eine Haftung für Beschädigungen durch H. ausgeschlossen. 4.3 Nicht zur Beförderung angenommen werden Sendungen, 4.3.1 deren Beförderung gegen gesetzliche Vorschriften und/oder behördliche Anforderungen verstoßen würden. 4.3.2 von außergewöhnlichem und/oder nicht nur schwer schätzbarem Wert wie Kunstwerke, Münzen, Banknoten, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten sowie sterbliche Überreste. 4.3.3 deren Beförderung und/oder Lagerung nationalen Gefahrgutvorschriften unterliegt. 4.3.4 mit verderblichen und/oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- und/oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind. 4.3.5 bei denen die von dem Auftraggeber zur Abholung durch den Kundenbetreuer bezeichnete Stelle und/oder der Ort der Zustellung ungeeignet und/oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist und/oder für deren Einlieferung und/oder Zustellung besondere Anwendungen und/oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. ... 7. Rückgaberecht H. steht es frei, nicht bedingungsgerechte (Abschnitt 4) Sendungen jederzeit an den Auftraggeber zurückzugeben. Im Falle der Rückgabe bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des Beförderungspreises so verpflichtet, als handele es sich um eine bedingungsgerechte Sendung; etwa bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. 8. Haftung Soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften ausdrücklich etwas anderes vorsehen, gilt folgendes: 8.1.1 Eine Haftung der H. für Schäden, die dem Auftraggeber durch den Verlust oder die Beschädigung nicht bedingungsgerechter Sendungen entstehen, ist ausgeschlossen. Im übrigen haftet H. dem Auftraggeber bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen unter Ausschluß jeglicher Haftung für Folgeschäden bis zu einem Höchstbetrag von DM 1.000,00 pro Paket bzw. DM 2.000,00 pro Reisegepäck-Packstück. 8.1.2 Eine Haftung für Beschädigungen an unverpackten Einzelstücken wird durch H. ausgeschlossen. 8.2 Die Beförderungszeiten (Abschnitt 2, Abs. 3) sind Systemregellaufzeiten. H. führt keine Terminverkehre durch. Eine Haftung für nicht rechtzeitige Auslieferung einer Sendung ist in jedem Fall ausgeschlossen. 8.3 Unberührt bleibt die Haftung der H. für grobes Verschulden unter Einschluß groben Verschuldens ihrer Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen. ..." |