Die Abmahnpraxis von Mitbewerbern und Verbänden und die klageweise Anspruchsverfolgung dienen dem Interesse der Allgemeinheit an der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und belegen deshalb, auch bei umfangreichen Tätigkeiten, insoweit für sich allein noch nicht hinreichend einen Missbrauch. Es müssen weitere Umstände hinzutreten, so insbesondere eine Rechtsverfolgung primär im Gebühreninteresse, eine Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber dem Verletzer, ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen, eine selektive Schuldnerauswahl oder auch eine fremdbestimmte Rechtsverfolgung lediglich im Interesse eines Dritten. |
4 U 74/08 ./. 1AD, Inh. X 4 U 187/08 ./. C. Großhandel e.K. 4 U 215/08 ./. T & F GmbH 4 U 216/08 ./. T1, Fa. T2-Preis 4 U 2/09 ./. P. GmbH 4 U 9/09 ./. T3 Pharm. Präparate 4 U 10/09 ./. C. GmbH, AntragsRücknahme 4 U 23/09 ./. Camping Freizeit S (streitgegenständlich) 4 U 27/09 ./. Zweirad I e.K. 4 U 29/09 ./. L. 4 U 60/09 ./. B. & S. GbR 4 W 31/08 ./. Internethandel Q. 4 W 164/07 ./. C1 24 4 W 74/08 ./. E. GmbH 4 W 85/08 ./. T. GmbH & Co. KG 4 W 143/08 ./. C. Großhandel e.K 4 W 3/09 ./. Fa. Camping Freizeit S. 4 W 11/09 ./. Fa.L. 4 W 13/09 ./. Sport Tec, Inh. L1 4 W 14/09 ./. P. 4 W 15/09 ./. U. |
„Auch steht meiner Mandantschaft gemäß § 9 UWG ein Schadensersatzanspruch zu. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wäre meine Mandantin mit einer Schadenspauschale von 100,00 € einverstanden. Damit wäre der meiner Mandantschaft entstandene Schaden abgegolten. Dieses Angebot gilt nur bis zur o.g. Frist. Nach Fristablauf behält sich meine Mandantin vor, den wirklich entstandenen Schaden geltend zu machen.“ |
„der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück“ |
„Siehe Artikelbeschreibung“ |
„dass ein Gericht ein weitaus höheren Gegenstandswert ansetzen“ |