Bei online verkauften Reifen mit Felgen und einem Felgenbaum handelt es sich nicht um nach Kundenspezifikation gefertigten Waren, sodass das Rückrittsrecht nicht ausgeschlossen ist. Ausgeschlosssen wäre es nur, wenn der Händler beweisen kann, dass die Rücknahme für ihn infolge der auf Substanzveränderung beruhenden wirtschaftlichen Entwertung eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellen würde. |