1. | Für nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der UGP-Richtlinie am 12. Dezember 2007 vorgenommene Handlungen ist der Begriff der Wettbewerbshandlung in § 2 Nr. 1 und § 4 Nr. 1 UWG 2004 dahin auszulegen, dass er auch Maßnahmen zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche erfasst. |
2. | Die Ankündigung des Besuchs eines auf Inkasso spezialisierten Mitarbeiter-Teams kann gemäß § 4 Nr. 1 UWG unlauter sein. |
3. | Bei mehrdeutigen Aussagen genügt es zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nur eine von mehreren nicht fern liegenden Deutungsvarianten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. |
W...., den 13.02.2008 Betreff: Gesprä;chstermin, gerichtlicher Mahnbescheid, Sehr geehrter Herr B... vor geraumer Zeit haben Sie ein Abonnement über den Bezug von pornografischen Filmen auf unserer Internetseite www.x.....de abgeschlossen. Bis dato haben Sie unsere Forderungen noch nicht ausgeglichen - trotz mehrfacher Mahnungen. Die Rechtmäßigkeit unseres Anspruchs auf Erfüllung wurde durch eine Vielzahl an Gerichts-Urteilen bestä;tigt welche wir gegen andere Kunden erwirken mussten. Ein Auszug aus unserer Urteils-Liste. Diese Urteile können Sie beim jeweiligen Gericht einsehen AG Wittenberg 8 C 429 05 IV, AG Würzburg 18 C 1332 05, AG Kassel 432 C 2422 05, AG Landshut 2 C 824 05, AG Lahr 2 C 158 05, AG Tempelhof-Kreuzberg 6 C 229/07,AG Hamburg-Harburg 647 C 160/07, AG Lichtenberg 7 C 140/07, AG Pinneberg 63 C 85/07, AG Kunzelsau 2 C 221/07. AG Gemünden a. Main 11 C 529/07 und viele weitere. Daher zur Klarstellung: Sollten Sie aufgrund von Medienberichten, Internetseiten, Meinungen von Bekannten, etc. der Annahme sein, dass „Abonnements im Internet nicht bezahlt werden müssten“ oder dass der vorliegende Vertrag rechtswirksam ist, unterliegen Sie einem Rechtsirrtum! Aus diesem Grund wird Sie zwischen 26.02.08 und 25.03.08 ein auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiter-Team in den Abendstunden persönlich konsultieren, um offene Fragen diskret zu beantworten oder eine Ratenzahlung vereinbaren zu können. Um uns einen Zahlungsplan anzubieten, schicken Sie eine E-Mail mit ihrer ... Referenznummer 1 ... an mahnung@x.....de. Die monatliche Rate muss mindestens 15,- EUR betragen. Ansonsten halten Sie für das Gesprä;ch folgende Unterlagen bereit: Ihren aktuellen Kontoauszug (aller Konten, die Sie führen) Lohn- oder Gehaltsbescheinigung, ggf. Bescheid über Rente, Hartz IV, Kindergeld, etc. Unterlagen zu ihrem Vermögensstatus (falls vorhanden) Ihr Schuldenstand aus allen bisherigen Lieferungen, Inkasso-, Bearbeitungs- und Rechtsanwaltsgebühren beträ;gt aktuell 113,40 €. Es liegt einzig an Ihnen, jetzt weitere Belastungen zu vermeiden Erfüllen Sie deshalb rechtzeitig unter Angabe Ihrer Referenznummer 1 ... unsere Forderung: C.... GmbH, H.... bank W...., Kontonummer: ... BLZ. Sollten wir wider Erwarten kein persönliches Gesprä;ch mit ihnen führen können oder keine Zahlung von ihnen eingehen, werden wir mittels Gerichtsbeschluss einen Mahnbescheid (zuzüglich weiterer Gerichtskosten) und sofort eine Kontopfä;ndung gegen Sie erwirken (auch bei Hartz IV- oder Sozialhilfebezug). gez. C.... GmbH - Inkassoabteilung - |
1. | der Beklagten bei Meidung nä;her bezeichneter Ordnungsmittel zu untersagen, im geschä;ftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs an Verbraucher Mahnschreiben zu versenden, in denen der unabgesprochene Besuch von Inkassomitarbeitern zu Inkassozwecken angekündigt werde, insbesondere, wenn dies wie in dem Schreiben vom 13. Februar 2008 geschehe; |
2. | die Beklagte zu verurteilen, an sie 160,50 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. April 2008 zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |
die Beklagte unter Aufhebung des landgerichtlichen Urteils mit der Maßgabe nach dem Antrag im ersten Rechtszug zu verurteilen, dass in dessen Ziffer 1. das Wort insbesondere entfalle. |
die Berufung zurückzuweisen. |