1. |
Der Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs betrifft die Antrags- und Prozessführungsbefugnis. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist der Antrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig zurückzuweisen.
|
2. |
Von einem Missbrauch des Abmahnungsrechts im Sinne von § 8 IV UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind. Diese müssen allerdings nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein. Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele des Handelns eindeutig überwiegen. Als typischen Beispielsfall eines solchen sachfremden Motivs nennt das Gesetz das Gebührenerzielungsinteresse.
|
"Versicherter Versand"
|
"Versicherter Versand: Als gewerblicher Anbieter tragen wir nach geltendem Recht immer das Versandrisiko beim Kauf von Verbrauchern. Daher bieten wir grundsätzlich nur einen versicherten Versand an." |
es der Antragsgegnerin unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Spielwaren mit privaten Endverbrauchern auf der Auktionsplattform F den Hinweis "Versicherter Versand" zu geben, ohne die Kosten für die Versandversicherung und den eigentlichen Versand getrennt voneinander anzugeben.
|
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Spielwaren mit privaten Endverbrauchern auf der Auktionsplattform F den Hinweis "Versicherter Versand" zu geben, wenn dies wie bei dem Angebot 130243015609 (Anl. 1 zur Antragsschrift ) geschieht.
|
das Urteil des Landgerichts und die einstweilige Verfügung vom 18.08.2008 aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.
|
die Berufung zurückzuweisen.
|
"(...) Auch steht meiner Mandantschaft gemäß § 9 UWG ein Schadensersatzanspruch zu. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wäre meine Mandantin mit einer Schadenspauschale von 100,00 € einverstanden. Damit wäre der meiner Mandantschaft entstandene Schaden abgegolten. Dieses Angebot gilt nur bis zur o.g. Frist. Nach Fristablauf behält sich meine Mandantin vor, den wirklich entstandenen Schaden geltend zu machen."
|
"der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück"
|
"dass ein Gericht ein weitaus höheren Gegenstandswert ansetzen"
|