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Enthält ein auf der eBay-Webseite veröffentlichtes Angebot eines Anbieters den Hinweis, dass Verbraucher ihre Vertragserklärung "innerhalb von zwei Wochen" widerrufen können, so begründet dies einen Wettbewerbsverstoß wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Anforderungen an eine zuverlässige Vorabinformation der Verbraucher über ihr Widerrufsrecht. Nach den für Vertragsschlüsse über eBay typischen Umständen endet die Frist nämlich erst nach einem Monat, da dem Verbraucher die Belehrung erst nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird. Es reicht für die kürzere Fristdauer - wie für den Fristbeginn - nicht aus, dass der Verbraucher bis zum Vertragsschluss formlos belehrt wird.
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