Die Einbindung eines fremden Produktfotos dergestalt, dass das Bild auf dem fremden Server verbleibt, aber bei jedem Aufruf der Seite des Einbindenden erscheint, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Ein Zugriff zu Werbezwecken stellt eine gezielte Behinderung des Betreibers des Servers mit den Bildern dar, so dass ihm ein Unterlassungsanspruch auch ohne schuldhaftes Handeln zusteht.
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