Entspricht die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV, dann liegt kein Wettbewerbsverstoß vor, auch wenn das Muster nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen des § 312d Abs. 2 BGB übereinstimmt, wonach der Erhalt der Ware für den Beginn der Widerrufsfrist entscheidend ist. |
"Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: T C-Weg 1 C FAX: ... TEL.: ..." |
es zu unterlassen, bei dem Internetauktionshaus E als Unternehmer Angebote zu veröffentlichen und dabei im Rahmen der Widerrufsbelehrung folgende Formulierung zu verwenden:
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