Der Regelstreitwert bei Wettbewerbsstreitigkeiten von mittlerer Bedeutung im Hauptsacheverfahren beträgt grundsätzlich 8.000,00 EUR. Dieser Streitwert ist gemäß § 12 Abs. 4 UWG wegen der Einfachheit der Angelegenheit von Amts wegen zu reduzieren, wenn die Sache nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand von den Parteien bzw. ihren Anwälten und dem Gericht zu bearbeiten ist und sich damit als "tägliche Routinearbeit" darstellt. Dies ist im Fall von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung anzunehmen, da die Abmahnungen regelmäßig lediglich aus verschiedenen nur zusammenzustellenden Textbausteinen bestehen. |