Belehrt der Händler auf der Plattform Amazon nicht entsprechend dem Mustertext der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen und fehlt jedenfalls der Hinweis darauf, dass die Frist nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger beginnt und die Vervollständigung, dass die Frist nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB iVm. § 1 Abs. 1,2 und 3 BGB-Info V zu laufen beginnt, handelt er wettbewerbswidrig. Auch wenn sich die Pflichten für einen Verbraucher erst nach Lektüre der entsprechenden Normen des BGB erschließen, kann der Verwender nach der Intention des Gesetzgebers nicht auf die entsprechende Belehrung verzichten, zumal ihm durch das Muster zur Rückgabebelehrung auch die Formulierung vorgegeben wird. |
“WIDERRUFSRECHT: Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.” |
der Antragsgegnerin aufzugeben, es bei Meidung der üblichen Ordnungsmittel zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber Verbrauchern im Internet … im Rahmen der Widerrufsbelehrung
zu verwenden. |
das Versäumnisurteil vom 12.08.2008 aufzuheben, den Widerspruch vom 19.07.2008 zurückzuweisen und die einstweiligen Verfügung vom 23.06.2008 zu bestätigen. |