Stellt der Verkäufer vorab klar, dass der Widerruf nur in Textform erklärt werden kann, ist die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig. Jedem Verbraucher ist klar, dass die Angabe der Telefonnummer nicht zur Ausübung des Rückgaberechtes selbst verhelfen, sondern nur zu Rückfragen zu Durchführung der Rücksendung der Waren erleichtern soll. |