1. |
Angaben über die finanzielle Situation einer GmbH, die als Teil der Angaben über die Person des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers der GmbH für Kreditauskünfte gespeichert sind, sind personenbezogene Daten des Gesellschafters/Geschäftsführers.
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2. |
Das Speichern personenbezogener kreditrelevanter Daten unterliegt dem Gebot der Erforderlichkeit.
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3. |
Angaben, die geeignet sind, etwaige Kreditgeber zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung zu veranlassen, sind für das Kreditgewerbe erforderlich und vom Betroffenen grundsätzlich hinzunehmen. Dies gilt auch für Angaben über das finanzielle Schicksal einer Ein-Mann-GmbH, die als Teil der Angaben über die Person des alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers der GmbH gespeichert sind.
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