Die Werbung mit einer unbefristeten, über 30 Jahre hinausreichenden Garantiezusage ist irreführend im Sinne des UWG § 3, weil eine dahingehende Verpflichtung gegen das Verbot des rechtsgeschäftlichen Ausschlusses der Verjährung verstößt und nicht wirksam eingegangen werden kann (BGB § 225 S 1) - Zielfernrohr. |
"Für das von Ihnen erworbene P. Zielfernrohr garantieren wir ohne jede zeitliche Einschränkung die volle Funktionsfähigkeit, sachgemäße Behandlung vorausgesetzt. Bei Fremdeingriffen jeder Art müssen wir die Garantie ablehnen. Ausgenommen Zielfernrohre, die nach Anbringung einer Lötmontage unverzüglich an uns zum Neufüllen mit Nitrogen und zur Überprüfung eingesandt werden (siehe Anleitung zur Lötmontage - Punkt 7)." |
die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen,
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