Allein der Umstand, dass sich ein Kunde im Internet bestellte Ware an eine Büroadresse liefern lässt, lässt nicht darauf schließen, dass er die Ware nicht als Verbraucher bestellt hat. Kann er darlegen, dass eine solche Bestellung für das Büro gar nicht in seine Kompetenzen fällt und dass er die eingegangene Ware ungeöffnet mit nach Hause genommen hat, so ist davon auszugehen, dass er als Verbraucher bestellt hat. Damit steht ihm auch ein Widerrufsrecht zu. |