Der Inhaber einer Firma, die in ihrem Namen durch ein genügend kennzeichnungskräftiges Schlagwort geprägt wird, das zudem als Marke registriert ist, hat einen Unterlassungsanspruch gegen denjenigen Konkurrenten, der dieses Schlagwort als Metatag benutzt, um damit Kunden auf seine Website zu locken, indem er infolge des Metatags einen vorderen Platz bei einer Suchmaschine erlangt. |
(folgt Bild "Impuls") |
(folgt die Abbildung). |
„abzugsfähigkeiten, krankenversicherungsvergleich, vorsorge, haftpflichtschäden impuls privat autohaftpflichtversicherungen“. |
“Der Antragsgegnerin wird bei Meidung von Ordnungsmitteln verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken sowohl im sichtbaren als auch im nicht sichtbaren Teil ihrer Website "http://hundehaftpflicht.moonball.de“ die Bezeichnung “Impuls“ anzuführen und/oder hiermit Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherungsvergleichen zu kennzeichnen“. |