Bestellt ein beliebiger Dritter - auch ein Minderjähriger - von einem Handy aus per SMS einen Handyklingelton und schließt darüber hinaus auch noch ein Abonnement ab, dann muss der Handyvertragspartner die Kosten dafür bezahlen. |
"Bestritten wird die Darstellung über das angebliche Zustandekommen etwaiger Verträge mit der Beklagten. Der Kläger kann sich hierzu nicht weiter erklären, denn er hat zu keinem Zeitpunkt bei der Beklagten etwas bestellt. Seine Tochter im Übrigen auch nicht." |