Den Bezeichnungen "Klingeltöne.de GmbH" und "www.klingeltöne.de" fehlt angesichts ihres rein beschreibenden Charakters jegliche Unterscheidungskraft im Sinne des Markenrechts, so dass deren Verwendung durch Dritte für ein Angebot von Klingeltönen und auch in der Werbung durch Verwendung als Metatags nicht untersagt werden kann. |