Ein Versandbuchhändler gewährt einen unzulässigen Preisnachlass, wenn er im Rahmen einer Werbeaktion an seine Kunden ausgegebenen Bonus-Gutscheine beim Kauf preisgebundener Bücher auf den Kaufpreis in Form des gebundenen Ladenpreises anrechnet. |
die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen beim Verkauf von verlagsneuen Büchern an Letztabnehmer Gutscheine, die die Beklagte zuvor selbst an ihre Kunden ausgegeben hat, auf den Kaufpreis in Form des gebundenen Ladenpreises anzurechnen, soweit zusätzlich zu dem für den Ankauf von Büchern gewährten Gutschein ein „Extrabonus“ in Höhe von € 5,– angerechnet wird, wie geschehen in dem nachfolgend wiedergegebenen Angebot: |
die Berufung zurückzuweisen. |