Die gegenwärtige Gesetzeslage sieht keine Verpflichtung oder Erfordernis vor, eine Widerrufsbelehrung hervorgehoben und deutlich zu gestalten. |
1. | die Beklagte zu verurteilen, die in der Abteilung III, des beim Amtsgericht ... geführten Grundbuchs von ... Wohnungsgrundbuch, Blatt ... eingetragene Grundschuld ohne Brief lfd. Nr. 7, in Höhe von Euro 130.000; 15 Prozent Zinsen; fünf Prozent Nebenleistung einmalig; gemäß Bewilligung vom 29. August 2011 (UR-Nr. ... ... Notar ... eingetragen am 7. September 2011 an die Klägerinnen oder einen von diesen benannten Dritten, hilfsweise an die Klägerinnen, abzutreten Zug um Zug gegen Zahlung von 54.362,01 Euro, hilfsweise 56.463,58 Euro; hilfsweise 55.808,32 Euro; hilfsweise 57.945,21 Euro. Hilfsweise für den Fall, dass das Gericht den Antrag zu Ziffer 1) als unbegründet erachtet:
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2. | festzustellen, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Zahlung gemäß Antrag zu 1) in Annahmeverzug befindet; |
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3. | festzustellen, dass der Beklagten ihnen gegenüber am 12. Mai 2016 jedenfalls über den im Antrag zu 1) genannten Betrag von 60.862,01 Euro, hilfsweise 62.963, 58 Euro, hilfsweise 62.308, 32 Euro, hilfsweise 64.445, 21 Euro hinaus keine weiteren Forderungen aus dem Darlehensvertrag mit der Nummer ... (Anlage K 1) bzw. diesbezüglichen Rückgewährschuldverhältnis zustehen; |
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4. | festzustellen, dass alle von ihnen nach dem 12. Mai 2016 mit Blick auf den Darlehensvertrag mit der Nummer ... (Anlage K 1) bzw. diesbezüglichen Rückgewährschuldverhältnis noch gezahlten Beträge auf den Saldo gemäß Antrag zu 1. und 3. anzurechnen sind; |
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5. | festzustellen, dass die Beklagte ihnen alle weiteren Schäden zu ersetzen hat, die daraus resultieren, dass die Beklagte die Abgabe der Löschungsbewilligung der Antrag zu 1) bezeichneten Grundschuld verweigert hat. |
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6. | Die Beklagte zu verurteilen, an die ... Rechtsschutzversicherung ... ... weitere 3.209, 19 Euro an Nebenforderungen zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit Rechtshängigkeit zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |