Der Verkäufer bei eBay ist nicht berechtigt, sein Verkaufsangebot zurückzunehmen, weil er zwischenzeitlich den Kaufgegenstand anderweitig gewinnbringender verkauft hat. |
den Beklagten zu verurteilen, an ihn Schadensersatz in Höhe von 2394,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2010 zu zahlen und ihn von den außergerichtlichen Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme in Höhe von 446,13 EUR freizustellen. |
die Klage abzuweisen. |