1. |
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung es vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen, wie nachstehend wiedergegeben Zahnimplantate zum Pauschalpreis zu bewerben:
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2. |
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 208,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2011 zu zahlen.
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3. |
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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4. |
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar:
a. |
zu Ziffer I. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 €,
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b. |
zu Ziffern II. und III. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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