Der in einem mehrseitigen Werbeprospekt für Möbel neben sonstigen Vorbehalten ua zu Maßangaben und zur Liefermöglichkeit enthaltene kleingedruckte Hinweis "Irrtümer sind vorbehalten" ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. |
Alle Maße sind ca-Angaben. Modellabweichungen, Irrtümer und Liefermöglichkeiten sind vorbehalten. |
der Beklagten unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in Werbeprospekten oder sonstigen Mitteilungen, welche für einen größeren Personenkreis bestimmt sind, den Hinweis "Irrtümer sind vorbehalten" aufzunehmen. |