|
im geschäftlichen Verkehr ohne die Einwilligung der Klägerin Datenträger mit "Microsoft" Computerprogrammen, die mit dem Zeichen "Microsoft" versehen sind, insbesondere mit den Programmen "Microsoft Windows XP Professional" und/oder "Microsoft Windows XP Home" und/oder "Microsoft Windows 2000 Professional", zusammen mit solchen Echtheitszertifikaten (CoAs), die ursprünglich nicht mit diesen Datenträgern in den Verkehr gebracht worden sind, anzubieten, feilzuhalten und/oder sonst in den Verkehr zu bringen, insbesondere zu diesem Zweck zu besitzen und/oder in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen oder auszuführen.
|