Hat sich eine Versicherung gegenüber einem Bestandskunden verpflichtet, an diesen keine Werbe-E-Mails (mehr) auszusenden und verstößt sie anschließend ein erstes Mal schuldhaft gegen diese Vereinbarung, so entspricht der Betrag von 500 € für die Vertragsstrafe billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, weil durch ihn der eingetretene - immaterielle - Schaden ausgeglichen und auf die Schuldnerin hinreichender Druck ausgeübt wird, ihre Verpflichtung zukünftig einzuhalten. |
1,3 Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 RVG | 58,50 € |
Pauschale Post- und Teledienstleistungen gemäß VV 7002 RVG (20 %) | 11,70 € |
Zwischensumme | >70,20 € |
19 % Mehrwertsteuer gemäß VV 7008 RVG | 13,34 € |
gesamt: | 83,54 € |