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Beschl. v. 18.08.2006 – 5 W 165/06: Von Dezember 2005 bis Mai 2006 etwa 650 Abmahnungen „zum Thema § 6 TDG“ mit 12.000 € eingenommener „Abmahnkostenerstattungen“
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Beschl. v. 18.08.2006 – 5 W 165/06: Von Dezember 2005 bis Mai 2006 etwa 650 Abmahnungen „zum Thema § 6 TDG“ mit 12.000 € eingenommener „Abmahnkostenerstattungen“
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Beschl. v. 30.10.2007 – 5 W 321/07: Geringer Umfang eigener Tätigkeit, Verfolgung aus dem Internet unschwer ersichtlicher (etwaiger) Verstöße zum Teil weit entfernt tätiger Immobilienmakler und Anderer an der Bagatellgrenze (unter Abmahnung mit Forderung einer „Kostenpauschale“ in Höhe von 150 € und mehr)
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Beschl. v. 15.08.2008 - 5 W 239/08: Seit 2005 ca. 3.000 Abmahnungen, die etwa 60.000 € erbracht haben.
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Beschl. v. 21.11.2008 – 5 W 284/08: Keine Tätigkeit als Bauträger und Anlagenberater in größerem Umfang, Verfolgung aus dem Internet unschwer ersichtlicher (etwaiger) Verstöße von Immobilienmaklern und Anderen an der Bagatellgrenze (unter Abmahnung mit Forderung von Kosten in Höhe von 238 €).
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Beschl. v. 28.06.2011 - 24 W 47/11: Zwischen Anfang Mai 2011 und dem 19. Mai 2011 etwa 120 Abmahnungen alleine betreffend Angebote für Dachgeschosswohnungen in Berlin und in Bezug auf die (auch dort) gerügte Angabe einer monatlichen Rate unter Verschweigen des in die Berechnung der Rate eingestellten Eigenkapitalanteils mit Abmahnpauschalen in Höhe von 150 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
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