Für die Streitwertfestsetzung im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung der unaufgeforderten Zusendung von Werbemails ist entscheidend, welche Interessen des Adressaten bei Fortsetzung der rechtswidrigen Handlung beeinträchtigt wären. Erhält ein Rechtsanwalt täglich 100 Spam-E-Mails und läuft er deshalb Gefahr, versehentlich eine wichtige Nachricht zu löschen und dadurch einen Haftungsfall auszulösen, wird dieses Risiko durch jede einzelne Spam-E-Mail hervorgerufen. Wird einmalig eine E-Mail unaufgefordert zugesandt, ist der Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung künftiger Zusendungen in Höhe von 3.000,00 angemessen. |