Bei der Nutzung eines unter den Bedingungen der sogenannten "Creative Commons-Lizenz" freigegebenen Fotos, muss der Verbreiter entweder den Urheber benennen oder eine Kopie des Lizenztextes beifügen oder die vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifiers nennen. Wird das Foto unter Verletzung dieser Lizenzbedingungen im Internet eingestellt, löst dies einen Unterlassungsanspruch des Urhebers gemäß § 97 Abs. 1 i. V. m. § 19a UrhG aus. |