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Für die Beantwortung der Frage, ob ein Leser eines redaktionellen Beitrages (hier: mit Geschichten über Adelige) erkennt, dass darin eine (Werbe-)Anzeige (hier: für ein pflanzliches Arzneimittel) eingebettet ist, ist nicht nur auf die Gestaltung der Anzeige selbst abzustellen, sondern gerade auch auf die Einbettung in ein redaktionelles Umfeld. Wenn die Werbung in Farbgebung und Gestaltung und auch thematisch deutlich von dem darum gruppieren redaktionellen Inhalt abweicht, ist eine besondere Kennzeichnung nicht zu verlangen.
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