Eine Unterlassungserklärung umfasst kerngleiche Verstöße dann nicht, wenn der Gläubiger eine abstrahierte Fassung der Unterwerfung verlangt hat und die abgegebene Erklärung dann bewusst und deutlich hinter dem Verlangen zurückgeblieben ist. Dann kann nämlich die erforderliche Auslegung ergeben, dass die Unterlassungsverpflichtung bewusst eng gehalten und nur auf die konkrete Verletzungshandlung beschränkt bleiben sollte. |
1. | Ware, die nach Füllmenge verkauft wird, ohne Angabe des Grundpreises anzubeiten, und bei solchen Waren auch die Füllmenge nicht mitzuteilen, wie im Fall des Produktes "B H" auf der Seite "Internetadresse" geschehen; |
2. | bei Waren, die nach Füllmenge verkauft werden, dem Verbraucher die Füllmenge nicht mitzuteilen, wie im Fall des Produktes "B H" auf der Seite "Internetadresse" geschehen. |
für das Gleitmittel "B-H", Artikel-Nummer: ...1 und ...2 gegenüber Verbrauchern die Füllmenge nicht anzugeben und/oder hierzu den Grundpreis nach PreisAngV anzubieten. |
Unter teilweiser Abänderung des Urteils des LG Bielefeld vom 19.05.2010, zugestellt am 25.05.2010, Aktenzeichen 16 O 28/10), wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 10.200,- EUR zzgl. 5% Zinsen über den Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. |
die Berufung zurückzuweisen. |