Die Zeitungswerbung eines Elektrogroßmarktes „ohne 19 % Mehrwertsteuer“, die nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag gilt, ist unlauter, weil sie i.S.d. § 4 Nr. 1 UWG geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit unangemessen unsachlich zu beeinflussen, da sie einen erheblichen Teil von Adressaten der Wahrnehmung von Vergleichsmöglichkeiten für Preis- und/oder Qualität beraubt. |
die Klage abzuweisen. |
die Berufungen zurückzuweisen. |