Allein die Wahl des Mediums Internet erlaubt schon im Grundsatz nicht, die Grenzen erlaubter Außendarstellung von freiberuflich Tätigen enger zu ziehen. Die Abgabe von Kostenschätzungen durch einen Zahnarzt ohne vorherige persönliche Untersuchung des Patienten über ein Preisvergleichsportal muss keine Verletzung von Berufspflichten sein, wobei auch die Zahlung einer Provision an den Plattformbetreiber unschädlich ist. |