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Von Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung ist auszugehen, wenn im Falle von Mehrfachabmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Internet-Handel der Text der Abmahnung den Eindruck erweckt, dass zur Vermeidung einer Unterlassungsklage auch die Anwaltskosten innerhalb der für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzten Frist zu bezahlen seien, und in der beigefügten Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafenversprechen in beträchtlicher Höhe für jeden Fall des Zuwiderhandelns auch bei fehlendem Verschulden enthalten ist, und die Unterlassungserklärung darüber hinaus so weit gefasst ist, dass unter die Unterlassungsverpflichtung auch gänzlich andere Verstöße als die abgemahnten fallen können.
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