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den Beklagten bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung angedrohten Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs geschäftsmäßige Teledienste anzubieten, wie auf der Internetseite rechtsanwalt....de geschehen, ohne im Rahmen einer Anbieterkennung die Angaben, insbesondere der Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie des Links auf die Regeln der Bundesrechtsanwaltskammer, gemäß Telemediengesetz zu machen.
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