Bietet ein Versandhandelshaus auf seiner Internetseite einem Dritten, der ein bestimmtes Produkt ausgewählt hat, an, dieses Produkt per E-Mail direkt von der Internetseite aus an einen vom Dritten benannten Empfänger zu versenden, liegt eine nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG unzumutbare Belästigung vor, wenn in der bei dem Empfänger ankommenden E-Mail nicht nur die Empfehlung des bestimmten Produkts, sondern eine darüber hinausgehende Werbung enthalten ist. Hierbei handelt es sich um Direktwerbung iS von Art. 13 RL 2002/58/EG. |
Die Beklagte hält auf der Internetseite, auf der sie ein bestimmtes Produkt präsentiert, u. a. ein Menü mit folgenden 5 Unterpunkten vor:
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"Seite weiterempfehlen Wenn Sie diese Seite weiterempfehlen möchten, dann tragen Sie einfach pro Empfänger Name, Vorname und E-Mail-Adresse ein. ( * Pflichtfelder) ... Möchten Sie persönliche Grüße mitschicken? Geben Sie bitte hier Ihren Text ein ...." |
www.[Firmennamen der Beklagten].de Interessantes auf [Firmennamen der Beklagten].de [Name des Dritten] hat einen Surf-Tipp für Sie: Ich dachte, dieses Angebot würde dich interessieren. Viele Grüße Um das Angebot zu sehen, klicken Sie auf: http://www.[Firmenname der Beklagten] Diese E-Mail wurde von [Name des Dritten. ....de] versendet und durch [Firmenname der Beklagten] übermittelt. Wenn Sie Fragen haben, senden Sie uns eine Nachricht an: service [Firmenname der Beklagten].de. Viele Grüße, Ihr eService-Team. Sie möchten regelmäßig Infos zu [Firmenname der Beklagten].de? Dann abonnieren Sie doch unseren Newsletter: http://www.[Firmenname der Beklagten].de/.../ Großer Sonderverkauf vom 01.09. bis 16.09. - viele Artikel bis zu 50% reduziert! Nur solange der Vorrat reicht! http://www. [Firmenname der Beklagten].de/.../ www.[Firmenname der Beklagten].de |