I. |
es den Beklagten zu untersagen, so wie geschehen in dem Verkaufsangebot vom 09.08.09 auf der Handelsplattform f mit der Adresse ... unter der Artikelnummer ..., im geschäftlichen Verkehr mit dem Endverbraucher im Fernabsatz Angebote von Waren aus dem Sortiment Computerartikel zu veröffentlichen oder zu unterhalten, ohne entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Preis oder mittels einer sog. Sternchen-Fußnote beim Preis oder in einem hervorgehobenen Vermerk auf derselben Seite oder auf einer nachfolgenden Seite, die der Verbraucher vor Einleitung des Bestellvorganges passieren muss, für das gesamte Versandgebiet anzugeben, in welcher Höhe Versandkosten anfallen und nur für den Fall, dass die Angabe dieser Kosten nicht möglich ist, die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Käufer die Höhe leicht errechnen kann.
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