1. | Gibt ein Verbraucher mit der Betätigung des Buttons "Spiel spielen" eine Einwilligung dazu ab, dass der Betreiber des Portals über das Netzwerk des jeweiligen Nutzers personenbezogene Daten erhält und ermächtigt ist, diese im Namen des Verbrauchers an Dritte zu übermitteln, so verstößt die Weitergabe der Daten gegen § 4 Abs. 1 BDSG, wenn für den Verbraucher weder die Reichweite der Verwendung seiner personenbezogenen Daten noch der Zweck der Übertragung erkennbar ist. |
2. | Die Verlinkung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen genügt nicht, um dem Nutzer die Tragweite seiner Entscheidung vor Augen zu führen, wenn diese von der zu erteilenden Einwilligung nicht nur räumlich getrennt, sondern es auch an einer inhaltlichen Bezugnahme fehlt. |
Durch das Anklicken von "Spiel spielen" oben, erhält diese Anwendung:
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1. | zu unterlassen,
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2. | es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihren gesetzlichen Vertretern,
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3. | an den Kläger 200,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. April 2013 zu zahlen. |
das Versäumnisurteil vom 09. September 2013 aufrecht zu erhalten. |
das Versäumnisurteil vom 09. September 2013 aufzuheben und die Klage abzuweisen. |
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