Angebote auf dem Market Place und in zSbops auf der Amazon-Verkaufsplattform können je nach Gestaltung durch den Händler Einladungen zur Abgabe eines Angebots darstellen, das der Händler erst später annimmt, so dass mit der Abgabe der Bestellung nicht ein sofortiger Kaufvertrag geschlossen ist. Bei dieser Gestaltung beträgt |
die Beklagte zu verurteilen, an ihn 3.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2007 zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |