Ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß ist begründet, wenn nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass tatsächlich in maßgeblichem Umfang auch Verbraucher bei einem Anbieter einkaufen können, ohne dass Vorkehrungen hiergegen getroffen werden, und die fraglichen Verbraucherschutzvorschriften, z. B. das Widerrufsrecht, so ersichtlich umgangen werden. Hieran ändert auch ein mehrfach in roter Fettschrift vorhandener Hinweis nichts, dass ein Verkauf nur an Gewerbetreibende erfolgen solle, wenn dieser Hinweis erst im späteren Verlauf und an Stellen sichtbar wird, wo der Verbraucher ihn nicht erwartet. |
"Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Händler oder Gewerbetreibende, die bei Abschluss dieses Kaufs in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Dieses stellt eine ausdrückliche BEDINGUNG FÜR DEN VERTRAGSSCHLUSS dar. Vom Verkauf ausgeschlossen sind Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, da es dem Verbraucher freisteht, ein Angebot nur an Gewerbetreibende zu unterbreiten. Das Angebot kann grundsätzlich nur zu den Bedingungen angenommen werden". |
"Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (gewerbliche Nutzer) bzw. Händler. Kein Verkauf an Verbraucher/Endkunden, sprich Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB. Das heißt NICHT, dass Sie schlechte Ware erhalten, sondern hat den Hintergrund, dass wir keine einjährige Gewährleistung auf Gebrauchtgeräte (…) für gewerbliche Nutzer (Händler/Unternehmer) sowie kein Rücktritts-/Widerrufsrecht gewähren müssen (…). Mit der Abgabe eines Gebots erklären Sie rechtsverbindlich, diesen Kauf zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken zu tätigen." |
der Antragsgegnerin unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu untersagen, 1. im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken auf der Handelsplattform eBay zur Abgabe von Angeboten aufzufordern oder Ware anzubieten, wenn nicht über das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher belehrt wird, wie geschehen im Verkaufsangebot im Januar 2011 unter der Artikelnummer ..., 2. im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken auf der Handelsplattform eBay zur Abgabe von Angeboten aufzufordern oder Waren anzubieten, wenn zum Nachteil des Verbrauchers unzulässig von den Vorschriften der §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 BGB abgewichen wird, wie geschehen im Verkaufsangebot zu Antragsziffer 1). |
den Verfügungsantrag zurückzuweisen. |
das landgerichtliche Urteil abzuändern und der Antragsgegnerin - unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel - zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken auf der Handelsplattform eBay zur Abgabe von Angeboten aufzufordern oder Ware anzubieten, wenn nicht über das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher belehrt wird und wenn die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zum Nachteil der Verbraucher ausgeschlossen werden, wie geschehen im Verkaufsangebot betreffend einen Y Drucker im Januar 2011 unter der Artikelnummer ... (Anl. K 4), ohne sicherzustellen, dass nicht in erheblichem Umfang Verkäufe auch an private Verbraucher getätigt werden. |
die Berufung zurückzuweisen. |