Der Domainbestandteil "moebel" hat als Gattungsbeschreibung eine zu geringe Unterscheidungskraft, um in dessen Verwendung für eine Vertipper-Domain bereits eine kennzeichenmäßßige Verwendung zu sehen. Die Registrierung einer Domain mit der Bezeichnung "wwwmoebel.de" ist daher nicht von vornherein rechtswidrig, zumal wenn eine Benachteiligungs- oder Behinderungsabsicht eines Wettbewerbers nicht festgestellt werden kann. |
den Beklagten zu verurteilen,
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die Klage abzuweisen. |