Benutzt jemand ein von der Internetseite einer Bildagentur heruntergeladenes Foto auf seiner Webseite unbefugt, hat er dem Rechteinhaber Schadensersatz nach den Grundsätzen der sog. Lizenzanalogie zu leisten. Für die Abbildung eines Hundes ist eine Lizenzgebühr von 150,00 € angemessen, die um 100% zu erhöhen ist, wenn der Urheber nicht genannt wird.
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den Beklagten zu verurteilen, an sie 1.365,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2008 zu zahlen.
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die Klage abzuweisen.
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