Wird der Preis für ein Neufahrzeug unter Abzug der Abwrackprämie angegeben und zudem deutlich hervorgehoben, während der tatsächliche Fahrzeugpreis mehr oder weniger kleingedruckt versteckt ist, dann liegt sowohl ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor wie auch gleichzeitig ein Wettbewerbsverstoß. |
"zum Beispiel Renault Twingo jetzt schon ab: € 5.990,00*" |