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"Hiermit verpflichtet sich das Systemhaus F, Inh. F, Bochum gegenüber Herrn Rechtsanwalt N in Bochum,
1. |
es künftig zu unterlassen, Werbe-Anrufe an die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt N zu richten,
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2. |
unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Unterlassungsverpflichtung gemäß Ziffer 1 eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 € an Herrn N zu zahlen.
Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben."
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