Der verständige Verkehr versteht unter der Klausel "unversicherter Versand", dass keine weiteren Versicherungskosten für ihn anfallen. Im Hinblick darauf, dass dem Kunden für den Fall späterer Leistungsunfähigkeit des Versenders ein wirtschaftliches Risiko bewusst gemacht wird, ist ein solcher Hinweis nicht wettbewerbswidrig. |