Die Bitte „Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück“ im Rahmen der Rechtsfolgen einer Widerrufsbelehrung ist nicht wettbewerbswidrig. |
„Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück.“ |