Ein kostenloses Pokerturnier, bei dem zum Zwecke der Teilnahme eine Benutzerkennung vergeben wird, die die Angaben von persönlichen Daten der Spieler verlangt, ist unzulässig. Die Einwerbung elektronischer Verbindungsdaten wie Name, E-Mail-Anschrift usw. stellt auch mit dem Angebot der kostenlosen Teilnahme an einem Pokerturnier ein strafbares Verhalten, nämlich Werbung für unerlaubtes Glücksspiel, dar. |
1. | der Antragsgegnerin zu untersagen, gegen die von der Antragstellerin am 14.10.2007 geplante Durchführung eines kostenlosen Pokerturniers im „...“ in ..., im Wege des Sofortvollzuges ordnungsbehördlich einzuschreiten, wenn für die Teilnahme weder ein Einsatz noch ein Startgeld erhoben wird; |
||
2. | hilfsweise, vorläufig bis zur Entscheidung über die von der Antragstellerin erhobene Feststellungsklage festzustellen,
|