Die Verwendung des Begriffs „Stadtwerke Düsseldorf“ als Suchwort bei Google Adwords durch einen Strom- und Gaskonkurrenten ist unzulässig.
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im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung "Stadtwerke Düsseldorf“ zur Kennzeichnung von Dienstleistungen im Bereich der Energieversorgung, insbesondere für Strom- und Gaslieferungen, zu verwenden und/oder verwenden zu lassen, wie mit nachstehend dargestellter Google-Adword-Werbung geschehen: |