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die Beklagte zu verurteilen,
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es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen
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im Zusammenhang mit einem Fernabsatzgeschäft
- hier: telefonische Bestellung "....Multimediapaket...Nokia 3210..." (Handy nebst Mobilfunkauftrag) -
nicht auf das Bestehen eines Widerrufsrechts hinzuweisen
und/oder
keine Widerrufsbelehrung gemäß §§ 3 Fernabsatzgesetz, 361 a BGB zu erteilen,
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wenn die entsprechende Werbung eine "Bestell-Hotline" aufführt, wobei die Zustellung per Post-Express-Service erfolgt und der Vertrag dem Kunden zur Unterzeichnung übergeben wird.
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